AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Ahmad Rajha – Elektro Jafi
Dormannweg 4
34123 Kassel


§ 1 Geltungsbereich und Abwehrklausel

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen des Auftragnehmers Ahmad Rajha, handelnd unter der Firma Elektro Jafi.

(2) Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen (Abwehrklausel). Diese werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.


§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders angegeben, freibleibend und unverbindlich.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den Beginn der Ausführung der Arbeiten zustande.

(3) Mit der Unterzeichnung oder Bestätigung des Auftrags erkennt der Kunde die Geltung dieser AGB an.


§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen und Abschlagszahlungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Rechnungsbeträge sind ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen.

(3) Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, für bereits erbrachte Teilleistungen oder gelieferte Materialien angemessene Abschlagszahlungen in Höhe des jeweiligen Wertzuwachses zu verlangen.


§ 4 Fahrt- und Reisekosten

Für Fahrten zur Baustelle oder zum Einsatzort werden Fahrtkosten berechnet.

Bei größeren Entfernungen wird ab dem Standort Dormannweg 4, 34123 Kassel, eine Fahrtkostenpauschale berechnet, sofern keine abweichende Einzelvereinbarung getroffen wurde.


§ 5 Leistungsumfang und Rechtsgrundlagen

(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot.

(2) Ergänzend gelten – soweit nicht anders vereinbart – folgende Regelungen:

  • Bei Verträgen mit Unternehmern: vorrangig die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) in der jeweils gültigen Fassung.
  • Bei Verträgen mit Verbrauchern: die Vorschriften des Werkvertragsrechts gemäß §§ 631 ff. BGB.

§ 6 Termine, Fristen und Verzug

(1) Vereinbarte Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als Fixtermine bestätigt wurden.

(2) Gerät der Auftragnehmer in Verzug, ist der Kunde verpflichtet, eine angemessene Nachfrist zu setzen.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt,

  • gegenüber Verbrauchern eine Mahnpauschale in Höhe von 5,00 € pro Mahnung sowie Verzugszinsen geltend zu machen,
  • gegenüber Unternehmern die gesetzliche Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie Verzugszinsen zu verlangen.

§ 7 Gewährleistung, Haftung und Mängelanzeige

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen gemäß BGB bzw. – sofern vereinbart – die Regelungen der VOB/B.

(2) Offensichtliche Mängel müssen von Verbrauchern innerhalb von 10 Werktagen nach Abnahme schriftlich angezeigt werden. Für Unternehmer gilt die unverzügliche Rügepflicht gemäß § 377 HGB.

(3) Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei

  • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

In diesen Fällen haftet der Auftragnehmer auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pläne über den Verlauf von Versorgungsleitungen (Wasser, Gas, Strom, Telekommunikation) zur Verfügung zu stellen.

Fehlen entsprechende Unterlagen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Schäden an nicht erkennbaren Leitungen, sofern nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde.


§ 8 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren, Baustoffe und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag im Eigentum des Auftragnehmers Ahmad Rajha.


§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Arbeiten ungehindert begonnen und durchgeführt werden können (Baufreiheit).

(2) Der Kunde stellt dem Auftragnehmer für die Dauer der Arbeiten kostenlos zur Verfügung:

  • Anschlüsse für Baustrom und Wasser (einschließlich Verbrauchskosten),
  • ungehinderten Zugang zur Baustelle bzw. zum Objekt,
  • Zugang zu sanitären Einrichtungen (WC).

(3) Kosten, die durch fehlende Mitwirkung des Kunden oder bauseitige Verzögerungen entstehen (z. B. vergebliche Anfahrten oder Wartezeiten), trägt der Kunde.